» Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten «

Das Erbrecht wirft neben rein rechtlichen Fragen auch fast immer Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten auf. Diese Ausnahmesituation behandeln wir souverän und einfühlsam.

Jedoch gilt es auch eine vorsorgende oder nachträgliche Lösung zu finden.

Hier beraten wir Sie gerne zur Errichtung eines wirksamen und sorgfältig erstellten Testamentes/Erbvertrages. Denn ein Testament/Erbvertrag sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden, da eine unwirksame oder nicht sorgfältig erstellte Verfügung weitreichende Folgen haben kann.

Fehlt ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Erbrecht unterscheidet die gesetzlichen Erben nach ihrem Verwandtschaftsgrad in Rangfolgen. Wir prüfen für Sie, wer erbberechtigt ist und wie groß Ihr Anteil am Erbe ist.

Ein Erblasser kann die eigenen Kinder im Ausnahmefall vom Erbe ausschließen.

In diesem Fall sind Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu prüfen. Hier unterstützen wir Sie bei der Berechnung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Selbstverständlich beraten wir auch bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteils- / Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Da sich auch Schulden und Steuersünden vererben lassen, sollte vor der Annahme der Erbschaft gegebenenfalls auch die Ausschlagung eines Erbes in Betracht gezogen werden.

Ist ein Unternehmen in der Erbmasse, so hilft eine vernünftige Nachfolgeplanung der Existenzsicherung des Unternehmens.

Um eine willkürliche Zerschlagung des Erbes zu verhindern, helfen wir auch gerne als Testamentsvollstrecker bei der Erbauseinandersetzung.

Wir bieten unseren Mandanten eine Betreuung von Anfang an, ermitteln den Umfang des Nachlasses, holen Grundbuch-, Bank- und sonstige Auskünfte ein, verhandeln mit Miterben, Gläubigern und Behörden und erstellen das Nachlassverzeichnis.

Unsere Leistungen bei der Vermögensnachfolge umfassen
:

  • Beratung über gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht/ Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Planung der lebzeitigen Vermögensübertragung
    von Privatpersonen
    Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
    Gestaltung von Vorsorgevollmachten
    Gestaltung von Betreuungsverfügungen
    von Firmen bei der Unternehmensnachfolge
    Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Gestaltung von Patientenverfügungen
  • Beratung bei Erbstreitigkeiten
  • Erbscheinverfahren/Beantragung eines Erbscheins
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Stiftungsgeschäfte von Todes wegen
  • Erbengemeinschaft und Auflösung der Erbengemeinschaft
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Nachlasspflegschaften und –Verwaltungen, Regelung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwältin Ruth May