» Vertrauen ist gut, Anwalt ist besser «

Das Pferderecht ist eines der Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwältin Ruth May. Sie selbst ist seit circa 30 Jahren passionierte Reiterin. Auch als ehemalige Turnierreiterin verfügt sie über fundierte Fachkenntnisse. Zudem ist sie seit der Gründung des Deutschen Pferderechtstages 2005 eine jährliche Fortbildungsteilnehmerin.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich unter anderem auf die anwaltliche Beratung und Vertretung zu folgenden Themengebieten:

  • Pferdekauf und Pferdeverkauf
    Anfechtung
    Ankaufsuntersuchung
    Arglistige Täuschung
    Erkrankung
    Gewährleistung
    Gewährleistungsausschluss
    Kaufvertrag
    Minderung
    Nachbesserung
    Röntgenleitfaden
    Rücktritt
    Schadenersatz
    Schutzvertrag
    Tausch
    Transport
    Verkaufsuntersuchung
  • Haftungsfragen
    Allgemeine Tiergefahr
    Anlagenbetreiberhaftung
    Haftung des Hufschmieds/Hufpflegers
    Reitanlagenhaftung
    Reitlehrerhaftung
    Tierarzthaftung
    Tierhalterhaftung
    Tierhüterhaftung
    Versicherungsrecht
    Weideunfälle
  • Rechtsfragen rund um die Reitanlage
    Anlagenpacht
    Einstallvertrag
    Fristgerechte/ordentliche Kündigung
    Fristlose/außerordentliche Kündigung
    Haftung/Haftungsausschlus
    Mietvertrag
    Pachtvertrag
    Tierschutz
    Veterinäramt
  • Reitsportdienstleistungen
    Arbeitsvertrag
    Dienstleistungsvertrag
    Haftung
    Lehrgänge
    Lizenzen
    Reitlehrer
    Trainerlizenzen
    Unterrichtung/Ausbildung
  • Vereinsrecht
    Beschlussfassung
    Gründung
    Haftung
    Mitgliederversammlung
    Mitgliederrechte und Mitgliederpflichten
    Vereinsregister
    Vorstand
  • Reitsportdienstleistungen

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Ruth May