» Da saß ein rosa Häschen auf der Fahrbahn «

Des Weiteren ist das Verkehrsrecht einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Hier werden alle Mandate, die in dieses Rechtsgebiet fallen, bearbeitet. Wir verteidigen Sie in Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen und übernehmen die komplette Regulierung Ihres Verkehrsunfalls.

Wichtige Hinweise im Falle eines Verkehrsunfalls vorab:

1.) Bei einem unverschuldeten Unfall Ihrerseits hat der Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten unserer Beauftragung zu übernehmen.

2.) Sie haben Anspruch auf einen selbstgewählten Sachverständigen und müssen nicht den der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

3.) Unterschreiben Sie kein Abfindungsangebot oder erkennen Sie keine Schmerzensgeldleistung ohne vorherige rechtliche Überprüfung an. Selten wird das angeboten, was tatsächlich gezahlt werden müsste.

Unser Leistungsspektrum erstreckt sich unter anderem auf:

  • Vertragsprüfungen und Vertragsumschreibungen z.B. in Bezug auf
    Abschleppkosten
    An- und Abmeldekosten
    Auslagenpauschale
    Auslandsschaden
    Fiktive Schadenberechnung
    Finanzierungskosten
    Gutachten
    Haushaltsführungsschaden
    Mietwagen
    Nutzungsausfall
    Personenschaden
    Sachschaden
    Sachverständigenkosten
    Schmerzensgeld
    Standkosten
    Totalschaden
    Unterhaltsschaden
    Verdienstausfall
    Wertminderung
  • die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, z.B. in Bezug auf
    Abstandsfahrverstoß
    Entziehung der Fahrerlaubnis
    Fahrverbot
    Falschparken
    Laser-Geschwindigkeitsmessung
    Messprotokoll
    Missachtung des Überholverbots
    Radarmessgerät
    Rotlichtverstoß
    Überfahren eines Stoppschildes
    Überhöhte Geschwindigkeit innerorts/außerorts
  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, z.B. in Bezug auf
    Fahren ohne Fahrerlaubnis
    Fahrlässige Körperverletzung
    Gefährdung des Straßenverkehrs
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    Nötigung
    Trunkenheit im Verkehr
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrzeugkauf und Fahrzeugverkauf, z.B. in Bezug auf
    Arglistige Täuschung
    Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein
    Laufleistung
    Mängelgewährleistung
    Minderung
    Nachbesserung
    Rückabwicklung
    Schäden
    Unfallfahrzeug
    Zugesicherte Eigenschaften/Garantien

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Ruth May