» Der erste Besuch in der Anwaltskanzlei – Fragen über Fragen «

Welche Kosten entstehen Ihnen?

I. Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung:
Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, rechnen wir gerne direkt mit dieser ab. Hierzu benötigen wir von Ihnen den Namen der Versicherungsgesellschaft und den des Versicherungsnehmers sowie die Versicherungsnummer. Es kann zudem zweckmäßig sein, wenn Sie sich von der Versicherung bereits vorab bestätigen lassen, dass diese die Kosten der Erstberatung übernimmt.

II. Sie verfügen nicht über eine Rechtsschutzversicherung:
Falls Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen oder Ihre Versicherung die Anwaltskosten nicht übernimmt, sind diese von Ihnen selbst zu tragen.

Hier gibt es Folgendes zu beachten:

1.) Erste Beratung für Privatpersonen
Die Anwaltsvergütung für ein erstes Beratungsgespräch beträgt für einen Verbraucher, dass heißt eine Privatperson, höchstens 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Sofern eine weitergehende Beratung erfolgt, beträgt die Gebühr höchstens 250,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

2.) Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Wird zwischen Anwalt und Mandant keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen, so bestimmen sich die Anwaltsgebühren grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis.
Die Höhe der Kosten hängt von dem sogenannten Gegenstandwert (auch als „Streitwert“ benannt) ab, also den Betrag, um den Sie streiten.

3.) Vergütungsvereinbarung
Gerne können wir mit Ihnen auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung abschließen.  Im Falle einer Abrechnung auf Zeithonorarbasis berechnen wir Ihnen einen zu vereinbarenden Stundensatz pro geleistete Arbeitsstunde. Sie erhalten von uns in regelmäßigen Zeitabständen detaillierte Zeiterfassungen sowie Abschlagsrechnungen. Aus den Zeiterfassungen können Sie genau entnehmen, an welchem Tag wir mit welchem Zeitaufwand für Sie gearbeitet haben.  Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars empfiehlt sich zum Beispiel bei klar definierten einmaligen Aufträgen, wie der Einholung bestimmter Informationen, einem Rechtsgutachten, der Prüfung eines Vertrages und Ähnlichem.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich vorab über die zu erwartenden Gebühren unserer  anwaltlichen Tätigkeit oder prüfen, ob Ihr Anliegen  von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird.